Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Einzelunternehmens SOS Mobiler Büroservice Yvonne Lynch

(Stand August 2023)


  1. Vertragsparteien
    1. Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Kunde (Auftraggeber) und das SOS Mobiler Büroservice (Auftragnehmer), Dr.-Gschmeidler-Str. 14/12, 3500 Krems an der Donau, Niederösterreich.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Sofern sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

  2. Vertragsgrundlage
    1. Alle vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen usw.) des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten durch die Auftragserteilung und der Bestätigung als vereinbart, und gelten hiermit für alle künftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Bedingungen werden hiermit widersprochen, außer der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  3. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
    1. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.
    2. Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Dies kann in schriftlicher (E-Mail oder per Post) oder mündlicher (persönlich, per Telefon) Form erfolgen.
    3. Sofern nicht anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung.
    4. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
    5. Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.

  4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
    1. Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich.
    2. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangtextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Rechnungen, Dokumente, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet werden, oder die vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
    3. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei der Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

  5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
    2. Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Aufragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
    3. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht zeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw. vom Auftraggeber selbst zu tragen.

  6. Lieferung, Termine und Fristen
    1. Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.
    2. Die in den Verträgen genannte Leistungstermine oder –fristen sind nur dann bindend, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich.
    3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen im angegebenen Umfang, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
    4. Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch z. B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.
    5. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktriff vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde.Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer, die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
    6. Die Lieferung erfolgt wahlweise per Post, Boten, E-Mail oder persönlich. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
    7. Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch Post, Bote oder E-Mail verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Bei Post- oder Botensendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Kunden.
    8. Ist nichts anderes vereinbart, so werden die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers retourniert. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers in welcher Form auch immer (elektronisch, E-Mail oder physisch in Papierform). Weiteres entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und der gleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.

  7. Zahlungsbedingungen, Preise
    1. Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Versand- und Transportkosten (z.B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    2. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug mittels Post- oder Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
    3. Im Einzelfall behält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
    4. Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Preise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge, sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten, können bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.
    5. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
    6. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtig, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
    7. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtig, die Arbeit und die bei ihm liegende Aufträge so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
    8. Preise sind der genannte Stundensatz und Pauschalen des Auftragnehmers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
    9. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung durch Mängelrügen oder Gegenansprüche, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

  8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
    1. Es gilt der Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Produkte (Briefbögen, Formulare, Anschreiben, Websites usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen seinem Urheberrecht. Somit dürfen Produkte, die der Auftragnehmer hergestellt hat, nur vom Auftraggeber verwendet werden und nicht für Dritte kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden. Unautorisierter Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt und hat ein Verfahren wegen Verstoß gegen Urheberrechte zur Folge.
    2. Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte, wird abgelehnt. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber über das Einverständnis des Urhebers verfügt.

  9. Leistungsmängel, Gewährleistung, Haftungsausschluss
    1. Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
    2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Behebung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
    3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
    4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlung oder zur Aufrechnung.
    5. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird vom Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen etc. auf einem gesonderten Blatt maschinenschriftlich vorzunehmen. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Vorlage. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
    6. Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragung, Verletzung der Geheimhaltepflichten).
    7. Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.
    8. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangene Gewinn- oder Folgeschäden besteht nicht.

  10. Haftungsausschluss, höhere Gewalt
    1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen in Höhe der vereinbarten Preise zu erstatten.
    2. Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z.B. Betriebsunterbrechung usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

  11. Vertraulichkeit, Datenschutz
    1. Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Bestimmung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen werden etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls auferlegt.
    2. Angebote und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    3. Der Auftragnehmer hat Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis verpflichtet.
    4. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vom Auftragnehmer mittels EDV verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
    5. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl bei Transfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

  12. Rücktritt, Kündigung
    1. Privatkunden (Verbraucher) können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Samstage, Sonn- und Feiertage gelten nicht als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.
    2. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Bereich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.
    3. Der Auftraggeber ist berechtigt, unbefristete Aufträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. In diesem Fall hat er die bis zum Kündigungsdatum entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
    4. Auftraggeber und Auftragsnehmer sind berechtigt, Dienstleistungsvereinbarungen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zur Mitte oder zum Ende eines jeden Monats aufzulösen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungsdatum entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefangenen Dienstleistungen zu bezahlen.
    5. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind vollständig nach deren AGB zu ersetzen. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück.
    6. Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft der Auftragnehmer.

  13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.

  14. Sonstiges
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.
    2. Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.

  15. Anwendbares Recht
    1. Auf die Rechtsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
    2. Die Vertragspartner vereinbaren als Gerichtsstand 3500 Krems an der Donau, Niederösterreich.

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